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Rahmenbedingungen
Rechtliche Rahmenbedingungen
Teilnahmeberechtigt sind juristische oder natürliche Personen, die ein Projekt zur Förderung der Medienkompetenz in Baden-Württemberg durchführen bzw. dessen Durchführung in Baden-Württemberg planen.
Mitarbeiter*innen des Staatsministeriums und der MFG Baden-Württemberg mbH sowie deren Angehörige sind nicht teilnahmeberechtigt.
Die Bewerber*innen erklären, dass sie sämtliche Rechte an den eingereichten Beiträgen besitzen und die Veranstalter*innen von allen Ansprüchen Dritter freistellen, die aus Verletzungen von Urheberrechten, gewerblichen Schutzrechten, Geschäftsgeheimnissen oder sonstigen Rechten durch die eingereichten Beiträge hergeleitet werden.
Mit Versenden der Anmeldung nehmen die Teilnehmenden die rechtlichen Rahmenbedingungen als verbindlich an und erteilen ihr Einverständnis für die öffentliche Präsentation des Beitrags und für die - auch teilweise - Veröffentlichung der eingereichten Unterlagen (z.B. auf der Website von idee BW). Von einer Veröffentlichung ausgenommen sind Unterlagen, die die Finanzierung betreffen (z.B. Finanzierungsplan).
Die Teilnehmenden oder zeichnungsberechtigten Vertretenden erklären sich mit der elektronischen Speicherung ihrer persönlichen Daten zur Abwicklung einverstanden.
Sämtliche Kosten, die durch die Teilnahme an idee BW entstehen, tragen die Teilnehmenden selbst.
Die Fördergelder für idee BW sind Landesmittel, die vom Staatsministerium Baden-Württemberg, Projektträger des Kindermedienlands Baden-Württemberg, zur Verfügung gestellt werden. Die Geschäftsstelle des Kindermedienlandes leitet diese Preisgelder an die geförderten Projekte weiter. Die Durchführung von idee BW erfolgt vorbehaltlich der Bereitstellung der Haushaltsmittel durch das Staatsministerium Baden-Württemberg. Sollte idee BW nicht durchgeführt werden, entsteht kein Anspruch auf Teilnahme oder Entschädigung.
Die Entscheidungen der Jury sind endgültig. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen.
Änderungen bleiben vorbehalten.
(Stand: 17.07.2024)